Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert, sowie dem Umfang der Tätigkeit.

Für außergerichtliche Tätigkeiten, Beratungen oder Vertragsentwürfe können gesonderte Kostenvereinbarungen getroffen werden, entweder durch Vereinbarung eines Stundenhonorars oder einer Pauschale.

Die Kosten werden mit Ihnen vor der Beratung selbstverständlich ausführlich besprochen.

Falls Sie sich die Anwaltsgebühren nicht leisten können, kann Beratungshilfe für eine außergerichtliche Tätigkeit bzw. Verfahrenskostenhilfe für die gerichtliche Vertretung beantragt werden. Wir sind Ihnen auch  bei der Beantragung gerne behilflich.