FAMILIENRECHT

 

BERATUNG BEI TRENNUNG UND SCHEIDUNG

Eine Trennung ist oft mit vielen Emotionen verbunden. Ich informiere Sie in einem Beratungsgespräch diskret und mit dem erforderlichen Einfühlvermögen über den Ablauf eines Trennungsjahres und des Scheidungsverfahrens.

Ich berate Sie über Ihre Möglichkeiten und zeige Ihnen Handlungsalternativen auf. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin – persönlich oder online!

 

EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG – online und ohne Stress

Wenn Sie bereits getrennt leben und einfach nur geschieden werden wollen – einfach und ohne Stress, dann bereite ich gerne den Scheidungsantrag für Sie vor.

Eine einvernehmliche Scheidung erspart unter Umständen das Hinzuziehen eines zweiten Anwalts und kann ein Scheidungsverfahren um mehrere Monate verkürzen.

Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an und ich informiere Sie gerne darüber, welche Unterlagen und Daten für den Scheidungsantrag benötigt werden, sowie über die zu erwartenden Kosten.

 

EHEVERTRAG UND SCHEIDUNGSVEREINBARUNG

Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch während der Ehe geschlossen werden. Ich berate Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer Situation.

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Eheleute vor einer Scheidung einvernehmliche Regelungen treffen, wie z. B. zum Unterhalt, Umgang und Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Aufteilung der Scheidungskosten. Mit einer Scheidungsfolgen­vereinbarung vermeiden Sie, dass durch zusätzliche Verfahrenswerte höhere Scheidungs­gebühren anfallen. Ich berate Sie gerne, wie Sie die gewünschten Regelungen in eine Vertragsurkunde umsetzen können.

 

ZUGEWINN UND VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNG

Im Rahmen einer Scheidung ist die wirtschaftliche Entflechtung der Ehegatten vorzunehmen.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass alles, was Sie im Laufe Ihrer Ehe erwirtschaftet haben, von beiden Ehepartnern gemeinsam erarbeitet wurde. Dies gilt auch dann, wenn ein Partner den Haushalt geführt und die Kinder betreut hat, während der andere erwerbstätig war. Zugewinnausgleich bedeutet, den während der Ehe eingetretenen Vermögenszuwachs auszugleichen.

Sie können sich mit Ihrem Ehepartner auch einvernehmlich darüber einigen, wie die Vermögenswerte auseinandergesetzt werden sollen. Gerne helfe ich Ihnen bei der Erarbeitung einer solchen Vereinbarung.

 

ELTERLICHE SORGE UND UMGANG

Ihre Kinder sollten so wenig wie möglich durch die Scheidung belastet werden. Treffen Sie frühzeitig und gemeinsam Regelungen über das elterliche Sorgerecht, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen minderjährigen Kindern. Ich berate Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten – zum Wohle der Kinder!

 

EHEGATTENUNTERHALT UND KINDESUNTERHALT

Für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung muss die Höhe der Unterhaltszahlungen unter den Eheleuten geklärt sein. Dabei sollte der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt und der Kindesunterhalt bedacht werden.

Gerne erstelle ich eine Unterhaltsberechnung für Sie und informiere Sie umfassend über die geltende Rechtslage.

 

ERBRECHT

Ein Erbfall kann herausfordernd sein – sowohl auf emotionaler als auch auf wirtschaftlicher Ebene. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer können große Werte vernichten. Gleichzeitig bietet das Erbrecht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für eine gelungene Nachfolge. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung und erforderlichenfalls auch bei der Vertretung im Rechtsstreit.

 

BERATUNG ZU ERBFOLGE UND TESTAMENT

Wer „richtig“ vererbt, kann für seinen Erbfall vor allem Streit und Steuern vermeiden.

Die Testamentsgestaltung ist wichtig, um den persönlichen Nachlass nach den eigenen Vorstellungen zu regeln. Durch sorgfältige Planung können rechtliche Fallstricke vermieden und die Wünsche des Erblassers präzise umgesetzt werden.

Ich unterstütze Sie dabei, ein Testament zu erstellen, das sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch Ihre individuellen Anliegen berücksichtigt.

 

PFLICHTTEILSRECHT UND PFLICHTTEILSERGÄNZUNGSANSPRÜCHE

Beim Pflichtteil handelt es sich um einen gesetzlich verankerten Anspruch von nahen Angehörigen auf einen Teil des Erbes, selbst wenn Sie testamentarisch enterbt wurden. Um den Pflichtteil berechnen zu können, muss der Erbe aufgefordert werden Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen. Aus den hieraus sich ergebenden Werten kann der Pflichtteil errechnet werden. Sollte der Erblasser durch Schenkungen zu Lebzeiten den Nachlasswert reduziert haben, können sich darüber hinaus auch Pflichtteilsergänzungsansprüche ergeben.

Gerne helfe ich Ihnen dabei, Ihren rechtlichen Anspruch auf den Pflichtteil außergerichtlich – und notfalls gerichtlich – durchsetzen.

Auch wenn Sie als Erbe aufgefordert wurden, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, helfe ich Ihnen gerne bei der Auskunftserteilung und Berechnung.

 

AUSEINANDERSETZUNG ERBENGEMEINSCHAFT

Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft? Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist oft komplex und aufgrund unterschiedlicher Interessen und Befindlichkeiten konfliktträchtig, insbesondere dann, wenn Immobilien zum Nachlass gehören.

Gerne bin ich Ihnen bei Fragen zur Auseinandersetzung des Nachlasses behilflich.

 

LEBZEITIGE VERMÖGENSÜBERTRAGUNG

Oftmals ist das Geben „mit warmer Hand“ die bessere Variante und auch mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Gerne bespreche ich mit Ihnen über Ihre jeweiligen Interessen und entwickle mit Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten.